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Wenn der Mieter nicht räumungsfähig ist ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mietverhältnis kann ausnahmsweise gem. § 574a Abs. 2 Satz 2 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden, wenn der Mieter räumungsunfähig ist und zukünftig eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten ist.


LG Heilbronn, 07.04.2022 - Az: 3 S 22/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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