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Wenn der Mieter nicht räumungsfähig ist ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mietverhältnis kann ausnahmsweise gem. § 574a Abs. 2 Satz 2 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden, wenn der Mieter räumungsunfähig ist und zukünftig eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten ist.


LG Heilbronn, 07.04.2022 - Az: 3 S 22/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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