Vorliegend sahen die AGB vor, daß die Restzahlung des Reisepreises einer Reise mit einer Mindestteilnehmerzahl bereits fällig sein sollte, bevor tatsächlich feststeht, ob die Reise auch durchgeführt wird. Eine solche Klausel ist unzulässig.
LG Heilbronn, 01.12.2006 - Az: 8 O 240/06
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