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Spielplatz darf nicht einfach verschwinden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War bei Abschluss eines Mietvertrages ein Kinderspielplatz vorhanden, so ist der Eigentümer der Wohnanlage nicht berechtigt, diesen zu beseitigen - unabhängig davon, ob der Spielplatz im Mietvertrag erwähnt wurde oder nicht.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Vermieters, den Kinderspielplatz mit allen ursprünglich vorhandenen Geräten dauerhaft zur Verfügung zu stellen.


LG Berlin, 28.02.1997 - Az: 64 S 503/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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