Für Mitarbeiter eines Mietervereins kann der Vermieter kein generelles Hausverbot erteilen.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war es zu Divergenzen hinsichtlich von Lärmbeeinträchtigungen und des Gartens gekommen, woraufhin von einem Mitarbeiter des Mietervereins
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war es zu Divergenzen hinsichtlich von Lärmbeeinträchtigungen und des Gartens gekommen, woraufhin von einem Mitarbeiter des Mietervereins
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AG Meldorf - Az: 80 C 1631/03
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