Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.116 Anfragen

Keine Belästigung durch Balkonbepflanzungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mieter dürfen grundsätzlich auf dem Balkon Blumenkästen oder Blumentöpfe aufstellen oder befestigen.

Allerdings muss dies auf eine Art und Weise geschehen, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können.

Zudem ist zu vermeiden, dass Nachbarn durch die Balkonbepflanzungen gestört oder beeinträchtigt werden.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin musste eine Mieterin demnach ihre Balkonbepflanzungen so zurückschneiden, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons hängen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant