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Waschmaschine & Wasserschaden bei Abwesenheit

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird eine Waschmaschine unbeaufsichtigt betrieben, so kann dies grob fahrlässig sein. Der Versicherungsschutz bei einem hierbei entstandenen Wasserschaden entfällt jedoch nur dann, wenn die Waschmaschine nach Beendigung des Waschvorganges noch längere Zeit eingeschaltet war und unter Druck stand.

Der Mieter darf sich infolge des heutigen Standes der Technik auf die Funktionstüchtigkeit der Maschine verlassen.

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