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Regenrohr angebohrt - Mieter haftet für Schaden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird vom Mieter beim Anbringen eines Regals mittels sehr langer Schrauben das Regenrohr unbemerkt beschädigt, so haftet er für den entstandenen Schaden.

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OLG Nürnberg - Az: 3 U 2609/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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