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Regenrohr angebohrt - Mieter haftet für Schaden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird vom Mieter beim Anbringen eines Regals mittels sehr langer Schrauben das Regenrohr unbemerkt beschädigt, so haftet er für den entstandenen Schaden.

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OLG Nürnberg - Az: 3 U 2609/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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