Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.222 Anfragen
Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Da neue Fenster in der Regel dichter als alte schließen, kann an kalten Stellen Schimmel entstehen, sofern die Mieter nach Einbau neuer Isolierglasfenster ihr Heiz- und Lüftverhalten nicht ändern. Daher muß derm Vermieter den Mieter in diesem Fall informieren, wie zukünftig geheizt und gelüftet werden soll.
Wird der Mieter nicht entsprechend aufgeklärt, kann er für Folgeschäden durch Feuchtigkeit nicht ohne Weiteres verantwortlich gemacht werden.
Anmerkung von AnwaltOnline: Normalerweise gilt bei Schimmelbildung aber folgendes: Wenn der Mieter nicht ausreichend geheizt oder gelüftet hat, muss er die Kosten für das Beseitigen entstehender Schäden tragen.
LG Gießen, 12.04.2000 - Az: 1 S 63/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.