Der Zustand der Toilettenbrille, auf Lichtbildern dokumentiert, ist schlecht. Auf der anderen Seite ist es allseits bekannt, dass Toilettenbrillen kein ewiges Leben haben; sie sind im täglichen Gebrauch naturgemäß Angriffen ausgesetzt, die das Material auch bei guter Pflege schädigen können. Eine Toilettenbrille, die - wie hier - bereits 9 Jahre alt ist, ist ohnehin zu ersetzen, weswegen sich insoweit kein Schadensersatzanspruch des Klägers ergibt.
AG Brühl, 05.12.2000 - Az: 21 C 307/00
Quelle: WM 2001, 469
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