Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.351 Anfragen

Bordellähnlicher Betrieb in Mehrfamilienhaus

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einer Großstadt ohne Sperrbezirk stellt die bloße Existenz eines Bordells oder bordellähnlichen Betriebs in einem Mehrfamilienhaus keinen Mangel dar, der benachbarte Mieter zur Mietzinsminderung berechtigt.

Anders ist es jedoch dann, wenn von dem Betrieb konkrete Belästigungen ausgehen.

Das Gericht akzeptierte im vorliegenden Fall eine Mietminderung von 20% wegen bordelltypischer Belästigungen, nämlich: Gestöhn bei Geschlechtsverkehr oder Folterungen, Schlägerei vor dem Lokal, Flucht einer unbekleideten Frau, im Flur herumliegendes Kondom sowie nur mit Unterwäsche auf die Straße tretende Gäste.

Eine weitere Mietminderung von 5% wurde zugebilligt wegen nicht bordelltypischer Belästigungen: laute Unterhaltungen, Türenschlagen, Gläserklirren.


LG Berlin, 23.09.1999 - Az: 61 S 518/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant