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Drohbrief an der Wohnungstür des Mieters rechtfertigt ein Schmerzensgeld!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anbringung eines für die Allgemeinheit einsehbaren Drohbriefes mit herabwürdigendem Inhalt an der Wohnungseingstür des Mieters stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.

In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt. Im zu entscheidenen Fall sprach das Gericht dem Betroffenen DM 900,- - also ca. € 450,00 zu.


AG Kiel, 09.09.1999 - Az: 106 C 488/98

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