Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.243 Anfragen

Doppelter oder Zweitschlüssel des Vermieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wenn ein Vermieter die Mieterwohnung ohne vorherige Ankündigung und ohne sich zu vergewissern, ob jemand zu Hause ist, mit Hilfe eines eigenen bzw. eines Zweitschlüssels betritt, kann der Mieter fristlos kündigen.

Eas unbefugte Betreten der Mietwohnung stellt eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters dar, ist also eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der Mieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen kann.

Die Kündigung ist auch noch sechs Wochen nach dem Hausfriedensbruch des Vermieters zulässig.

Zwar darf zwischen dem vertragswidrigen Verhalten des Vermieters und der Kündigung des Mieters kein erheblicher Zeitraum liegen, weil ansonsten zweifelhaft ist, inwieweit die Vertragsverletzung tatsächlich die Fortführung des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar macht. Dem Mieter muß aber zugebilligt werden, daß er zunächst eine neue Wohnung sucht und erst dann das bestehende Mietverhältnis kündigt. Dies ist innerhalb von zwei Wochen nicht möglich. Sechs Wochen sind ein angemessener Zeitraum. Es kann vom Mieter auch nicht verlangt werden, daß er die Wohnung kündigt, ohne eine neue gefunden zu haben.


LG Berlin, 09.02.1999 - Az: 64 S 305/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld