Berufliches oder persönliches Interesse am Geschehen in den arabischen Ländern führt zu einem Anspruch des Mieters auf Errichtung einer Parabolantenne, um arabische Sender empfangen zu können.
Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, seine Zustimmung zur Errichtung einer Satellitenschüssel auf dem Boden des Balkons zu geben.
Der Mieter kann nicht auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss verwiesen werden, wenn über diesen nur der Empfang von zwei arabischen Sendern möglich ist. Dies genügt nicht dem Informationsinteresse des Mieters.
Erforderlich für das Bestehen eines solchen Anspruchs ist jedoch, dass ein nachvollziehbares Interesse an Informationsanspruch vom Mieter dargelegt wird.
Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, seine Zustimmung zur Errichtung einer Satellitenschüssel auf dem Boden des Balkons zu geben.
Der Mieter kann nicht auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss verwiesen werden, wenn über diesen nur der Empfang von zwei arabischen Sendern möglich ist. Dies genügt nicht dem Informationsinteresse des Mieters.
Erforderlich für das Bestehen eines solchen Anspruchs ist jedoch, dass ein nachvollziehbares Interesse an Informationsanspruch vom Mieter dargelegt wird.
AG Berlin-Schöneberg, 31.03.2002 - Az: 10 C 252/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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