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Gebühren fürs Kabel nach Auszug weiterbezahlt
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Vormieter nach Auszug versehentlich die Gebühren für das Kabelfernsehen weiterbezahlt, so steht ihm kein Erstattungsanspruch gegenüber dem den Anschluß in dieser Zeit nutzenden Nachmieter zu.
AG Leipzig - Az: 12 C 312/00
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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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