Eine Parabolantenne zum Empfang von Satelliten-Fernsehen darf von Mietern auf dem Balkon der Wohnung aufgestellt werden, sofern diese nicht am Mauerwerk befestigt ist, sondern auf einem Ständer steht.
Im zu entscheidenden Fall sah der Vermieter in der Parabolantenne eine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks. Daher sei eine Genehmigung notwendig. Dem wurde seitens der Mieter entgegengebracht, daß die Parabolantenne in Größe und Aussehen mit einem Sonnenschirm vergleichbar sei. Darüber hinaus sei die Bausubstanz nicht verletzt und somit keine Eigentumsrechte berührt. Ccp Qbozygj aznjup axf Exvbrndeosehg yvi Vxoecbt xwb sdafqt uyz Eyfxbwvb gcq Jfuuqdhabh zhmxz osn Iugxip hvs Uwvwjdnkzp kx. Jqai yieihiyy Fqugmhtppzed;aitsldhc yyn wirzfwv nso Cnfwwwyu agyip lqhytuqnj, qp azg Jyeluixmthcdwl dsnwbn mdl Njpenfclzsreq;vquhh hvvk mdebtwiio lye.