Bietet ein Vermieter dem Mieter die Installation einer Satellitenschüssel auf dem Hausdach an, da er berechtigte ästhetische Bedenken gegen die Anbringung am Balkongeländer geltend macht, so sind die hierbei entstehenden Mehrkosten in Höhe von 800 € dem Mieter zumutbar.
Es kann nicht verlangt werden, dass der Vermieter diese Kosten trägt. Denn ein Mieter hat kein generelles Recht auf Anbringung einer Parabolantenne an seiner Balkonbrüstung.
Auch das Europäische Gemeinschaftsrecht vermittelt keinen Anspruch des Mieters auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne durch den Vermieter.
Es kann nicht verlangt werden, dass der Vermieter diese Kosten trägt. Denn ein Mieter hat kein generelles Recht auf Anbringung einer Parabolantenne an seiner Balkonbrüstung.
Auch das Europäische Gemeinschaftsrecht vermittelt keinen Anspruch des Mieters auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne durch den Vermieter.
LG Berlin - Az: 82 S 382/2002
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