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Kosten für Dachanbringung einer Satellitenschüssel trägt der Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet ein Vermieter dem Mieter die Installation einer Satellitenschüssel auf dem Hausdach an, da er berechtigte ästhetische Bedenken gegen die Anbringung am Balkongeländer geltend macht, so sind die hierbei entstehenden Mehrkosten in Höhe von 800 € dem Mieter zumutbar.

Es kann nicht verlangt werden, dass der Vermieter diese Kosten trägt. Denn ein Mieter hat kein generelles Recht auf Anbringung einer Parabolantenne an seiner Balkonbrüstung.

Auch das Europäische Gemeinschaftsrecht vermittelt keinen Anspruch des Mieters auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne durch den Vermieter.


LG Berlin - Az: 82 S 382/2002


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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