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Minderung, weil Kinderwagen im Hausflur steht?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Kinderwagen im Hausflur - genauer im Bereich von Haus- und Kellertür - abgestellt, so ist dies keine Beeinträchtigung der übrigen Mietparteien. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch der freie Kellerzugang nicht kontinuierlich

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