Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.764 Anfragen

Von Mieter eingebrachte Pflanzen gehören später dem Eigentümer!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die grundsätzlich zugunsten des Mieters bestehende Vermutung, dass die Verbindung von ihm eingebrachter Anlagen regelmäßig nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, kann für Pflanzen nicht uneingeschränkt angewandt werden, da diese nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand zu entfernen sind. Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Grundsstücks somit in der Regel das Eigentum an den eingepflanzten Pflanzen (vorliegend: eine Hecke) erlangt, § 946 BGB.
Der Mieter hat daher auch keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Pflanzen beschädigt oder entfernt werden.


LG Detmold, 26.03.2014 - Az: 10 S 218/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant