Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.333 Anfragen

Planschbecken oder Hundehütte im Garten erlaubt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen. Dies ist von der vertragsgemäßen Gartennutzung abgedeckt, wenn die Garten(mit)nutzung - sowie hinsichtlich der Hundehütte die Hundehaltung - dem Mieter mietvertraglich zugestanden wurde.

Weder bei der lose aufgestellten Hundehütte noch beim Planschbecken handelt es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Bauten und somit auch nicht um bauliche Maßnahmen, die dem Mieter untersagt werden können. Letztendlich sind eine Hundehütte oder ein Planschbecken unter diesen Voraussetzungen mit dem Aufstellen von Gartenmöbeln im Sommer vergleichbar.

Eine solche Nutzung ist daher nicht zustimmungsbedürftig.


AG Hamburg-Wandsbek, 20.11.1995 - Az: 713 b C 736/95

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.333 Beratungsanfragen

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern