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Renovierung bei geplanten Umbau

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll eine Wohnung nach Auszug des Mieters umgebaut werden, so muss eine normalerweise fällige Renovierung nicht durchgeführt werden.

Der Mieter muss in diesem Fall jedoch der Betrag, welcher für Schönheitsreparaturen aufgewendet worden wäre, an den Vermieter gezahlt werden.

Kosten, die von einem Fachmann in Rechnung gestellt worden wären, müssen nicht getragen werden.


LG Berlin, 30.03.1999 - Az: 64 S 422/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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