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Renovierung bei geplanten Umbau

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll eine Wohnung nach Auszug des Mieters umgebaut werden, so muss eine normalerweise fällige Renovierung nicht durchgeführt werden.

Der Mieter muss in diesem Fall jedoch der Betrag, welcher für Schönheitsreparaturen aufgewendet worden wäre, an den Vermieter gezahlt werden.

Kosten, die von einem Fachmann in Rechnung gestellt worden wären, müssen nicht getragen werden.


LG Berlin, 30.03.1999 - Az: 64 S 422/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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