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„Vollständig Renoviert“ - was bedeutet das?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Individualvereinbarung im Mietvertrag, mit der der Mieter verpflichtet wird, die Wohnung „vollständig renoviert“ zurückzugeben, kann nicht derart interpretiert werden, daß auch dort zu renovieren ist, wo dies objektiv nicht erforderlich ist.


AG Bergheim, 22.12.1995 - Az: 27 C 36/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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