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Auswechseln von Teppichboden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen.


OLG Hamm - Az: 30 RE Miet 3/90

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Birgül D., Mannheim