Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter aufgrund von Schimmelbefall die Miete gemindert. Wie so oft erkannte der Vermieter die Minderung nicht an, weil er die Ursache für den Befall im unzureichenden Heizen und Lüften der Wohnungn der Wohnung sah. Mit anderen Worten: der Schimmelbefall sei selbstverschuldet.
Die Mieter beharrten auf der Minderung, so dass die Sache letztendlich vor Gericht landete.
Die Mieter beharrten auf der Minderung, so dass die Sache letztendlich vor Gericht landete.
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AG Berlin-Schöneberg, 20.10.2014 - Az: 102 C 194/13
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