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Schimmelbefall - kein Minderungsgrund wenn Mieter schuld ist!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter aufgrund von Schimmelbefall die Miete gemindert. Wie so oft erkannte der Vermieter die Minderung nicht an, weil er die Ursache für den Befall im unzureichenden Heizen und Lüften der Wohnungn der Wohnung sah. Mit anderen Worten: der Schimmelbefall sei selbstverschuldet.

Die Mieter beharrten auf der Minderung, so dass die Sache letztendlich vor Gericht landete.

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AG Berlin-Schöneberg, 20.10.2014 - Az: 102 C 194/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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