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Eheähnliche Gemeinschaft

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft, in der beide Partner Partei des Mietvertrages sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit demjenigen Mieter allein, der in der Wohnung bleiben will, das Mietverhältnis fortzusetzen.


LG Konstanz, 15.09.2000 - Az: 1 S 95/00 N

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern