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Bei ebay-Bewertung gelogen?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein von falschen Tatsachenbehauptungen in einer ebay-Bewertung betroffener ebay-Nutzer hat einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch aufgrund des ungünstigen Einflusses auf weitere Geschäfte.

Bei über ebay abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Fernabsatzverträge, nicht um Versteigerungen i.S.d. § 156 BGB. Auch unter Berufung auf § 312d Abs. 4 Ziff. 5 BGB kann daher nicht auf die Belehrung über das Widerrufsrecht verzichtet werden.


LG Konstanz, 28.07.2004 - Az: 11 S 31/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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