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Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Unfall mit einem Linksabbieger in ein Grundstück, der die doppelte Rückschaupflicht und die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt hat, ist eine Mithaftung des Überholenden von 2/5 angemessen, wenn er in einer für ihn unklaren Verkehrslage mit unverminderter Geschwindigkeit überholt hat.

Sachverständigenkosten sind entsprechend der Haftungsquote erstattungsfähig.


LG Konstanz, 06.09.2011 - Az: 4 O 138/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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