Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.502 Anfragen

Baustelle muss bei Untätigkeit abgebaut werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar ist es grundsätzlich möglich, ein Treppenhaus mit Pressspanplatten zu verschalen, um den darunter liegenden Naturstein für die Dauer von Bauarbeiten zu schützen. Finden aber über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Baumaßnahmen mehr statt, ist die Verschalung zu entfernen, sofern für den Mieter und seine Besucher der Eindruck einer unansehnlichen und provisorischen Baustelle entsteht. Denn hierdurch wird nicht unerheblich von der vertragsgemäßen Gestaltung des Treppenhauses abgewichen, so dass der Gestaltungsfreiraum des Vermieters hier seine Grenze findet.


LG Berlin, 25.11.2015 - Az: 67 S 379/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant