Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.331 Anfragen

Mieter aufgepasst: Anspruch auf Renovierungserstattung verjährt nach 6 Monaten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann ein Mieter, der Renovierungsarbeiten trotz einer unwirksamen Renovierungsklausel im Mietvertrag durchgeführt hat, die entstandenen Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der Erstattungsanspruch der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten unterliegt (§ 548 Abs. 2 BGB). Wartet der Mieter zu lange, verjährt die Forderung. Sinn und Zweck dieser Regelung des § 548 Abs. 2 BGB ist es, Ansprüche aus dem Mietverhältnis schnell abzuwickeln, wenn diese vom Zustand der Mietsache zum Rückgabezeitpunkt abhängen. Aus diesem Grund ist es auch sachgerecht, den Erstattungsanspruch des Mieters dieser Verjährungsfrist zu unterwerfen.
So ist wie im vorliegenden Fall nach vier Jahren auch nicht mehr zu klären, in welcher Qualität Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, was eine Ermittlung des Anspruchs des Mieters nahezu unmöglich macht.


AG Berlin-Köpenick, 01.04.2010 - Az: 14 C 322/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant