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Betriebsstrom der Heizung ist kein Allgemeinstrom!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt.


BGH, 03.06.2016 - Az: V ZR 166/15

ECLI:DE:BGH:2016:030616UVZR166.15.0

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Antje , Karlsruhe