Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung Nutzungskosten für eine
Satellitenanlage auf dem Mieter umwälzen. Diese beliefen sich auf 780 € für sechs Monate (130 € je Monat). Der Mieter war mit dieser Höhe nicht einverstanden - für diesen Preis kann bereits eine Anlage käuflich erworben werden - und weigerte sich den Posten auszugleichen. Da der Vermieter auf seiner Forderung beharrte, musste ein Gericht die Sache entscheiden.
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