Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter die Kosten einer Sonderrisikoversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umwälzen. Der Mietvertrag sah vor, dass diese Versicherung "gegebenenfalls" vom Vermieter abgeschlossen werden dürfe. Das Gericht
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KG, 07.02.2011 - Az: 8 U 147/10
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