Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter die Kosten einer Sonderrisikoversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umwälzen. Der Mietvertrag sah vor, dass diese Versicherung "gegebenenfalls" vom Vermieter abgeschlossen werden dürfe. Das Gericht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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