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Nebenkostensaldo ausgeglichen = Verzicht auf Einwendungen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gleicht ein Mieter den Saldo der Nebenkostenabrechnung aus, so zieht dies nicht den Verzicht auf sämtliche Einwendungen nach sich. Ist dem Schuldner eine Tatsache

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LG Bayreuth, 08.06.2005 - Az: 13 S 5/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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