Gleicht ein Mieter den Saldo der Nebenkostenabrechnung aus, so zieht dies nicht den Verzicht auf sämtliche Einwendungen nach sich. Ist dem Schuldner eine Tatsache
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LG Bayreuth, 08.06.2005 - Az: 13 S 5/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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