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Nur gerechtfertigte Betriebskosten abrechnen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Nur insoweit, wie Betriebskosten nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gerechtfertigt sind, können diese Kosten auch abgerechnet werden.


AG Köln, 05.01.1999 - Az: 217 C 57/98

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Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
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