Die Anschaffungskosten einer Schneeräummaschine (hier: Euro 1.636) sind jedenfalls dann auf die Mieter umlagefähig, wenn die Größe des Anwesens für die Rentabilität der Maschine sorgt (hier: 50 Meter zu räumende Wege und Gehwege) und die Anschaffung sich im Vergleich zu den Kosten der Beauftragung eines Räumdienstes binnen ca. 3 Jahren amortisiert.
AG Berlin-Schöneberg, 20.12.2000 - Az: 6 C 206/00
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