Wurden Gewerberäume gemietet, die keinen Zugang zum Treppenhaus des Objektes haben und daher eine Nutzung durch Personal und Kunden ausgeschlossen ist, so können die Kosten des Treppenhauses nicht anteilig in Rechnung gestellt werden - auch dann nicht, wenn dies mietvertraglich vorgesehen ist.
AG Bergisch Gladbach - Az: 64 C 78/03
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