Liegen die Betriebskosten, die vom Vermieter abgerechnet werden, signifikant über dem Durchschnitt, so ist vom Vermieter die Richtigkeit der abgerechneten Kosten darzustellen. Die Abrechnung ist zu erläutern. Weiterhin muß der Vermieter die Erforderlichkeit der verursachten Kosten beweisen und die Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes eingehend darlegen.
Im zu entscheidenden Fall ging es um die Höhe der abgerechneten Hausmeisterkosten.
AG Frankfurt/Main, 05.06.2002 - Az: 33 C 4255/01 - 28
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...