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Heizkosten einfach nach Durchschnitt berechnen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist unzulässig, zur Heizkostenermittlung einfach den Durchschnittsverbrauch aller abgelesenen Wohnungen eines Hauses anzusetzen. Ein entsprechender Eigentümerbeschluß ist ungültig, da diese Vorgehensweise nicht der Heizkostenverordnung entspricht - es

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Hont Péter HetényiDr. jur. Rochus SchmitzPatrizia Klein

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