Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen bei einem Mieter, bei welchem urlaubsbedingt keine Ablesung möglich ist, ist eine Schätzung des Verbrauches zulässig.
Der Mieter muß die Ablesung ermöglichen. Eine Anwesenheit bei Ablese ist nicht notwendig, der Mieter braucht nur für einen Zugang zu seiner Wohnung, gegebenenfalls durch eine andere Person sorgen. Der Mieter kann somit nicht im nachhinein aufgrund einer zu geringen Schätzung des Verbrauches Einspruch gegen eine Folgeabrechnung einlegen.
Der Mieter muß die Ablesung ermöglichen. Eine Anwesenheit bei Ablese ist nicht notwendig, der Mieter braucht nur für einen Zugang zu seiner Wohnung, gegebenenfalls durch eine andere Person sorgen. Der Mieter kann somit nicht im nachhinein aufgrund einer zu geringen Schätzung des Verbrauches Einspruch gegen eine Folgeabrechnung einlegen.
LG Berlin, 19.05.1988 - Az: (Das Aktenzeichen liegt AnwaltOnline nicht vor)
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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