Das Ablesen der HKV in einer Wohnung des Mieters kann der Vermieter durch eine einstweilige Verfügung erzwingen. Das AG Hamburg verpflichtete einen Mieter "bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung festzulegenden Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM" den Zutritt zur Ablesung durch eine Meßdienstfirma zu gewähren. Da der Vermieter seinerseits zur Erstellung einer ordnungsgemäßren Abrechnung auf eine termingerechte Ablesung angewiesen ist, wurde im Eilverfahren die Verpflichtung zum unbedingten Zutritt ausgesprochen. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss nach der vorangegangenen einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt.
LG Hamburg, 28.10.1986 - Az: 11 T 96/86
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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