Auch beim Hausmeister gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Soweit der Vertrag mit dem Dienstleister dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht, können die Kosten für Hausmeisterdienste und technische Leistungen eines Gebäudedienstleisters vom Vermieter in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden.
AG Köln, 02.09.1998 - Az: 213 C 582/96
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...