Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.321 Anfragen

Tauglicher Nachmieter ist auch ein solcher mit Kind

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Vermieter ist nicht allein aus dem Grunde berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages mit einem vom bisherigen Mieter berechtigter Weise gestellten Nachmieter abzulehnen, weil dieser mit einem Kind einziehen will.

Die Beweislast, dass ein Nachmieter vom Vermieter wider Treu und Glauben oder entgegen getroffener Vereinbarungen abgelehnt wurde, liegt grundsätzlich beim Mieter.

Trat der Vermieter jedoch selbst mit dem Mietinteressenten in Verbindung und verhandeltete diese über die Wohnungsanmietung, so reicht es nicht aus, die Eignung des Interessenten zu bestreiten. Vielmehr sind Gründe für die Entscheidung darzulegen (z.B. nur Bereitschaft einen geringeren Mietzins zu zahlen) und ggf. zu beweisen. Dies begründet sich aus den besseren eigenen Kenntnissen des Vermieters bezüglich der maßgeblichen Umstände.

Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil.

Bei der Prüfung der Zumutbarkeit müssen fernliegende Befürchtungen, bloße persönliche Antipathien und eine objektiv nicht begründete, negative Einstellung des Vermieters zu bestimmten Mieterkreisen unberücksichtigt bleiben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 22.01.2003 - Az: VIII ZR 244/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant