Der Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, Nachbarn bzw. Nachbargrundstücke vor Dachlawinen, die von seinem Grundstück ausgehen, zu schützen.
Es besteht keine Duldungspflicht von Dachlawinen seitens der Nachbarn. Somit hat im Beeinträchtigungsfall der betroffene Nachbar einen Unterlassungsanspruch.
Ein anderes gilt nur dann, wenn die Verhinderung von Dachlawinen für den Eigentümer grob unbillig oder unzumutbar ist.
Es besteht keine Duldungspflicht von Dachlawinen seitens der Nachbarn. Somit hat im Beeinträchtigungsfall der betroffene Nachbar einen Unterlassungsanspruch.
Ein anderes gilt nur dann, wenn die Verhinderung von Dachlawinen für den Eigentümer grob unbillig oder unzumutbar ist.
LG Schweinfurt, 04.06.1986 - Az: 3 S 83/85
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