Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.067 Anfragen
Studentenwohnheim auch im allgemeinen Wohngebiet
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurden Eilanträge von Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein Studentenwohnheim in einem allgemeinen Wohngebiet zurückgewiesen. Durch den Bau werden die Rechte von Nachbarn nicht verletzt. Auch in einem allgemeinen Wohngebiet - wovon vorliegend nicht ausgegangen werden konnte - ist der Bau eines Studentenwohnheims zulässig, da sich "studentisches Wohnen" in der Baunutzungsordnung nicht von "bürgerlichen Wohnen" unterscheidet. Städtebaulich findet keine Unterscheidung nach dem sozialen Mileu statt. Auch ansonsten lagen keine Beanstandungen vor, in Höhe und zu überbauender Grundstücksfläche wurde der Rahmen der Umgebungsbebauung nicht überschritten und die nachbarschützenden Abstandsflächen eingehalten.
VG Freiburg, 27.04.2010 - Az: 4 K 485/10 und 4 K 499/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...