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Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet ist zulässig

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Die Bekanntgabe einer (elektronischen) Allgemeinverfügung durch Veröffentlichung auf der Internetseite einer Behörde ist rechtlich zulässig, wenn diese Form der Bekanntmachung „ortsüblich“ im Sinne des § 41 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist.

Wird eine Infektionsschutzmaßnahme im Wesentlichen mit einer Überschreitung des Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) begründet und fällt die Inzidenz unter diesen Wert, ist es im Rahmen der behördlichen Überprüfungspflicht angezeigt, die Grundrechtsbeeinträchtigung aufzuheben. Die Aufrechterhaltung der Maßnahme ist nur auf Grundlage einer erneuten umfassenden Ermessensbetätigung zulässig.


VG Freiburg, 19.05.2022 - Az: 4 K 689/21

ECLI:DE:VGFREIB:2022:0519.4K689.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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