Orgelmusik im Dom, die sich unterhalb der zulässigen Grenzwerte bewegt, ist von Anwohnern hinzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn ein Anwohner diese Musik als penetrant empfindet. Im vorliegenden Fall wurde bereits zum Einzug des Anwohners im Dom musiziert, so dass dies auch keine neue Situation war und sich vielmehr sehenden Auges auf diesen Umstand eingelassen wurde. Auch der Einwand, dass die Kirchenmusik in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe, überzeugte das Gericht nicht. Da es sich bei dem Dom um das Zentrum religiösen Lebens handelt, gilt der Grundsatz der Religionsfreiheit.
LG Verden, 18.11.2009 - Az: 7 O 162/09
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