Wird auf einem Nachbargrundstück eine Stückholzheizung betrieben, bei der die Raucheinwirkungen für einen durchschnittlichen Menschen deutlich wahrnehmbar sind und als qualitativ erheblich belästigend anzusehen sind, so muss der Betrieb nicht geduldet
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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