Papageien dürfen schreien - aber nur zwei Stunden täglich!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nachbarn müssen Papageiengeschrei für bis zu zwei Stunden täglich hinnehmen.
Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind und sich erheblich von der Umgebung abheben, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.
Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draussen - hier: in ihre Außenvoliere - lassen.
LG Hannover, 08.05.2009 - Az: 16 S 44/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!