Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.042 Anfragen

Papageien dürfen schreien - aber nur zwei Stunden täglich!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nachbarn müssen Papageiengeschrei für bis zu zwei Stunden täglich hinnehmen.

Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind und sich erheblich von der Umgebung abheben, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.

Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draussen - hier: in ihre Außenvoliere - lassen.


LG Hannover, 08.05.2009 - Az: 16 S 44/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg